Weiterbildung per Fernstudium
Fördermöglichkeiten eines Fernstudiums
Personen, die ein Fernstudium aufnehmen, müssen neben höherer zeitlicher Belastung mit finanziellen Unkosten rechnen, die durch das Studium auf sie zukommen. Der Staat fördert solch eine Bildungsmaßnahme jedoch in vielfältiger Weise. Das beginnt mit den Steuervorteilen für Fernstudierende. Alle durch das Studium verursachten Ausgaben lassen sich in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen, auch Nebenkosten wie zum Beispiel Arbeitsmittel, Reise- und Übernachtungskosten. Wer noch unter 25 Jahren ist und einen hervorragenden Abschluss als Auszubildender geschafft hat (87 Punkte und mehr), kann in den Genuss der Begabtenförderung kommen. Diese beträgt maximal 5.100 Euro. Ein weiteres staatliches Förderinstrument ist die Bildungsprämie. Wer unter 25.600€ im Jahr verdient (51.200€ bei Verheirateten) hat Anrecht auf einen Prämiengutschein, ebenso Elternteile, die wegen Elternzeit vorübergehend über kein Einkommen verfügen. Der Staat übernimmt 50% der Kosten der Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Einwohner der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben noch weitere Fördermöglichkeiten. Das Land beteiligt sich hier mittels Bildungsscheck an den Kosten einer Fortbildung. In NRW sind es bis zu 750€, in Brandenburg immerhin 500€.
Abhängig von dem Abschluss, der beim Fernstudium angestrebt
wird, ist auch ein sogenanntes Meister-BAföG möglich.
Der Studierende muss dazu über eine abgeschlossene Ausbildung
und/oder mehrere Jahre Berufspraxis verfügen, die zum Fernstudium
passt. Der Fernstudent erhält eine finanzielle Unterstützung
zu den anfallenden Kurs- und Prüfungsgebühren. Rund
30% dieses Betrags gelten als Zuschuss zum Studium, den man nicht
zurückzahlen muss. Der Rest ist ein zinsfreies Darlehen,
das bis spätestens sechs Jahre nach Ende des Studiums getilgt
sein muss. Unabhängig vom BAföG haben Teilnehmer an
einem Fernstudium auch Anrecht auf einen normalen Studienkredit
mit Festzins, wie ihn Banken heute jedem Studierenden anbieten.